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   BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B   

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https://dejure.org/2011,35378
BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B (https://dejure.org/2011,35378)
BSG, Entscheidung vom 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B (https://dejure.org/2011,35378)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - B 13 R 211/10 B (https://dejure.org/2011,35378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - erstinstanzliches Verfahren - Fortwirken in die Berufungsinstanz - Zurückverweisung an das Sozialgericht - Ermessen

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - erstinstanzliches Verfahren - Fortwirken in die Berufungsinstanz - Zurückverweisung an das Sozialgericht - Ermessen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - erstinstanzliches Verfahren - Fortwirken in die Berufungsinstanz - Zurückverweisung an das Sozialgericht - Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B

    Zurückverweisung an die Vorinstanz im sozialgerichtlichen Verfahren, Fehlen von

    Auszug aus BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B
    Es fehlt bereits an Vortrag, dass die Klägerin in der Berufungsinstanz die Zurückverweisung der Sache an das SG beantragt habe (vgl zu diesem Erfordernis BSG vom 21.12.1987 - 7 BAr 61/84 - Juris RdNr 4; vom 9.9.1998 - B 6 KA 34/98 B - Juris RdNr 6; vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris RdNr 6 mwN) .

    Dabei ist es nicht ermessensfehlerhaft, mit dem LSG eine Zurückverweisung als Ausnahme anzusehen und bei Entscheidungsreife hiervon Abstand zu nehmen (vgl Senatsbeschluss vom 16.12.2003 - B 13 RJ 194/03 B - Juris RdNr 9; BSG SozR 3-1300 § 16 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57; BSGE 88, 274 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1; BSG vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris RdNr 7 mwN) .

  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B
    Zur Begründung eines entsprechenden Revisionszulassungsgrundes ist nicht nur der Verstoß gegen diesen Grundsatz selbst zu bezeichnen, sondern auch darzutun, welches Vorbringen ggf verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36) .

    Darüber hinaus ist für den Erfolg einer entsprechenden Rüge Voraussetzung, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles Erforderliche getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; Keller, aaO, § 62 RdNr 11c).

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B
    Dabei ist es nicht ermessensfehlerhaft, mit dem LSG eine Zurückverweisung als Ausnahme anzusehen und bei Entscheidungsreife hiervon Abstand zu nehmen (vgl Senatsbeschluss vom 16.12.2003 - B 13 RJ 194/03 B - Juris RdNr 9; BSG SozR 3-1300 § 16 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57; BSGE 88, 274 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1; BSG vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris RdNr 7 mwN) .
  • BSG, 01.08.2017 - B 13 R 323/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Es fehlt insoweit bereits an dem Vortrag, dass er in der Berufungsinstanz die Zurückverweisung der Sache an das SG beantragt habe (vgl zu diesem Erfordernis Senatsbeschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B - Juris RdNr 19 unter Hinweis auf BSG Beschluss vom 21.12.1987 - 7 BAr 61/84 - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 9.9.1998 - B 6 KA 34/98 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris RdNr 6 mwN) .

    Ein solcher Verstoß liegt jedoch nur vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 15.1.1969 - 2 BvR 326/67 - BVerfGE 25, 137, 140; s unter Bezug hierauf auch Senatsbeschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B - Juris RdNr 21) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl zB Senatsurteil vom 23.5.1996 - 13 RJ 75/95 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19; Senatsbeschlüsse vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 5 und vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 8) .

    Zur Begründung eines entsprechenden Revisionszulassungsgrundes ist jedoch nicht nur der Verstoß gegen diesen Grundsatz selbst zu bezeichnen, sondern auch darzutun, welches Vorbringen ggf verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG Beschluss vom 18.2.1980 - 10 BV 109/79 - SozR 1500 § 160a Nr. 36; s auch Senatsbeschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B - Juris RdNr 22) .

  • BSG, 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Ein Verfahrensmangel des SG kann die Zulassung der Revision nur ausnahmsweise rechtfertigen, wenn dieser fortwirkt und insofern ebenfalls als Mangel des LSG anzusehen ist (vgl BSG Senatsbeschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B - Juris RdNr 15; Beschluss vom 11.4.1995 - 12 BK 97/94 - Juris RdNr 5; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 160 RdNr 16a) .
  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 40/18 B

    Rückzahlung vertragsärztlicher Honorare

    Ausnahmsweise kann aber auch ein Fehler im erstinstanzlichen Verfahren vor dem SG von Bedeutung sein, sofern dieser im nächsten Rechtszug fortwirkt und deshalb ebenfalls als Mangel des Berufungsverfahrens anzusehen ist (vgl BSG Beschluss vom 25.4.2001 - B 9 V 70/00 B - SozR 3-1500 § 73 Nr. 10 S 31; BSG Beschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B - juris RdNr 15 mwN) .
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